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Rechtsgebiete

Architekten- & Ingenieurrecht

Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure – vom Fachplaner im Einzelbüro bis hin zu in Form von Kapitalgesellschaften organisierten Planungsbüros mit mehreren hundert Mitarbeitern – in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Realisierung von Bau- und Ingenieurprojekten stellen. Wir verfügen über eine mehr als 20 -jährige Erfahrung, nicht nur in der projektvorbereitenden, sondern vor allem auch in der projektbegleitenden Rechtsberatung. Daneben gestalten wir alle erforderlichen Verträge. Im Streitfall, oft im Zusammenhang mit Haftungsansprüchen oder Honoraren, übernehmen wir Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung am sämtlichen Gerichten im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme des BGH.

Bauträgerrecht

Wir beraten und vertreten Bauträger in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauträgerobjektes stellen, vom kleineren Mehrfamilienhaus bis hin zur Neuerrichtung eines gesamten Quartiers. Wir gestalten dabei Bauverträge mit den beteiligten Handwerkern ebenso wie Architekten- und Ingenieurverträge mit den Planern. Im Streitfall vertreten wir die Interessen des Bauträgers gegenüber einzelnen Erwerbern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Privates Baurecht

Wir beraten und vertreten Auftraggeber von Bauleistungen, etwa Bauunternehmen und Bauhandwerker, aber auch

Projektentwickler, in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauprojekten stellen. Wir gestalten für unsere Mandanten passende VOB-Bauverträge, Werkverträge, Generalübernehmerverträge, Projektentwicklungsverträge und weitere. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, beraten wir Sie lösungsorientiert und haben dabei auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick. Lassen sich Auseinandersetzungen im Einzelfall dennoch nicht vermeiden, übernehmen wir die Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren und Prozessen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie als Arbeitgeber, Führungskraft oder Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeitsrechts, vor allem im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung, der Vertragsdurchführung und der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen.

Unsere Beratung umfasst sämtliche arbeitsrechtlichen Bereiche. Wir unterstützen Sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen (Formulierung / Überprüfung von Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverträgen, von Befristungsvereinbarungen etc.) und bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen (Verhalten bei Störungen, Abmahnungen, Versetzungen, bei Streitigkeiten wegen Zielvereinbarungen / Bonuszahlungen, bei Fragen zur Änderungen von Verträgen, bei Themen wie Arbeitszeit, Vergütung, Überstunden, Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz etc.); weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebung, Kündigung, Abwicklung etc.) und die damit zusammenhängenden Themen wie Freistellung, Zeugnisausstellung, nachvertragliche Wettbewerbsverbote u.v.m.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber darüber hinaus beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen, wir beraten Sie zudem bei sämtlichen innerbetrieblichen arbeitsrechtlichen Konflikten und Problemen.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht, und zwar bundesweit.

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